Gartenbau Pachmann: Winterdienst Schöneiche übernimmt die öffentlich-rechtliche Verpflichtung während des winterlichen Reinigungszeitraumes vom 1.11.- 31.03. der vertraglich vereinbarten Flächen gemäß den Pflichten des Straßenreinigungsgesetzes der kommunalen Satzung der Gemeinde Schöneiche von Schnee- und Eisglätte frei zu halten und bei Winterglätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
Oder normalverständlich:
Winterdienst Schöneiche garantiert Ihnen immer absolute Zuverlässigkeit.

